Zwischenlager in Brunsbüttel nicht sicher
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Laut einer Gerichtsentscheidung von Freitag (16.1.15), in der das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in letzter Instanz entschieden hat, ist das Zwischenlager für radioaktiven Abfall am AKW Brunsbüttel nicht sicher und somit die Genehmigung ebendiesen rechtswidrig.
Geklagt hatte ein Anwohner, der Gefahren durch terroristische Angriffe befürchtete, die in dem Genehmigungsverfahren nur unzureichend berücksichtigt worden waren, obwohl man sie damals (2003) hätte berechnen können. Und berücksichtigen müssen. Wahrscheinlich trifft das auch auf die anderen Zwischenlager zu. Um das feststellen zu können, müßten dagegen jedoch einzelne Klagen erhoben werden.
Und was macht nun der entsprechende Landesminister von Schleswig-Holstein? Erst einmal spricht er eine Duldung aus, damit das ganze auf rechtlich sicherem Boden steht. Und dann soll in nächsten Schritten das Genehmigungsverfahren angepaßt werden.
Merke: Ist das Bauwerk nicht gesetzestreu, dann mußt du nur das Gesetz ändern. Dadurch wird es dann wieder sicher(er) und rechtlich einwandfrei. Nur schade, dass immer nur die Großen das Glück haben, so agieren zu können.
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[Quelle: taz]
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