Video einbetten weiterhin erlaubt
Unter dem Aktenzeichen C-348/13 hat der europäische Gerichtshoft (EuGH) heute entschieden, dass ein Einbetten eines Videos mittels Frame (wie es z. B. bei YouTube-Videos erfolgt) nicht gegen das Urheberrecht versößt. Sie stellen “keine öffentliche Wiedergabe im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie zur Informationsgesellschaft (…) dar, jedenfalls solange sich diese Wiedergabe nicht an ein neues Publikum wendet und keine andere Wiedergabetechnik verwendet wird.”
Geklagt hatte ein Wasserfilter-Hersteller, dessen Werbevideo von Dritten (Update: wohl vom Regisseur/Filmemacher) auf YouTube hochgeladen wurde und dann von Handelsvertretern auf eigenen Websites eingebunden wurde. Das BGH hatte das Verfahren ausgesetzt und em EuGH vorgelegt, der jetzt entschieden hat.
Dadurch ist es wohl nun auch zu einer weiteren Rechtssicherheit für Internetnutzer gekommen, die ja ebenfalls gerne Videos auf eigenen Websites, in Blogs oder auf Facebook einbetten. Der Volltext der Entscheidung findet sich in diesem PDF.
[via heise und Knies & Albrecht]

Trackback-Adresse für diesen Beitrag
Trackback-URL (Rechtsklick und Verknüpfungs-/Link-Adresse kopieren)
Einen Kommentar hinterlassen