VG Media mit eigenen Waffen schlagen
Durch das Leistungsschutzrecht (LSR) hat die VG Media so richtig Aufwind bekommen. Sie vertritt viele große Verlage und Fernsehanstalten und fordert in deren Namen die Gebühren für die Verwertungsrechte von Artikeln/Beiträgen ein.
Google als hauptsächlich Betroffener nach dem neuen Gesetz hatte entschieden, die Verlage aus den Suchergebnissen auszulisten oder deren Suchergebnis auf das kostenlose Minimum zu kürzen, um nicht in die Zahlungspflicht zu fallen. Daraufhin entstand ein kleines Scharmützel mit Rechtsmitteln. Google rief das Kartellamt an und bat um verbindliche Auskunft darüber, ob eine Pflicht zur kostenpflichtigen Listung von Artikeln im Suchergebnis existiert. Das Kartellamt verneinte. Die VG Media dagegen rief wohl das Patentamt an - und wird wohl von dort ebenso eine fürs eigene Geschäft negative Aussage erhalten.
Und damit nun die Verlage nicht aus den Suchergebnissen herausgenommen werden - das könnte ja fallende Klickzahlen bedeuten - hat die VG Media Google eine “widerrufliche Gratiseinwilligung” erteilt, um die Beiträge anzuzeigen, Kostenlos, versteht sich.
Begründet wird das Ganze mit der Monopolmacht von Google. Und da hat sich dann Michael Schmalenstroer gedacht, das könnte man doch nutzen. Und hat die VG Media ebenfalls um eine Gratiseinwilligung gebeten. Wonach sie seiner Meinung nach sogar verpflichtet sind, diese auszustellen. Näheres dazu in seinem Blogpost.
Ich sag dazu nur: einfach geil! Und bin gespannt, ob er eine erhält.

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Gratislizenz nicht erlaubt?
Zum Leistungsschutzrecht (LSR) hatte ich ja schon an mehreren Stellen berichtet. Demnach wäre es Google (und anderen Suchmaschinenbetreibern) nicht mehr möglich gewesen, sogenannte Snippets von Zeitungsartikel - also weniger als 3 Sätze ebendieser - im…