Restaurant-Gästelisten
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… werden geführt, um Infektionsketten im Zweifelfall schnell nachverfolgen zu können. Deshalb sollten die Angaben darauf auch der Wahrheit entsprechen.
Geführt werden diese Gästelisten von Restaurants und Gaststätten in den meisten Bundesländern. Das macht sich jetzt die Polizei zu nutze und hat schon mehrfach auf diese Listen zugegriffen - die Listen werden einfach beschlagnahmt und einer Zweckänderung unterworfen und dienen dann als Material für Ermittlungen.
Leider ist das in allen Bundesländern bis auf Baden-Württemberg zulässig. Eigentlich schade, denn das führt meist ins uferlose - wie sich ja auch schon bei den Daten von Toll Collect (Mautdaten) zeigte.
Heise hat dazu einen Artikel mit mehr Informationen.
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