Maulkorb bei der Polizei bei Vorfällen mit Ausländern?
In der Silvesternacht gab es diverse Vorfälle auf dem Bahnhofsvorplatz des Hauptbahnhofs in Köln. Die Polizei machte danach sehr unterschiedliche Verlautbarungen, so dass die Vermutungen aufkamen, es gäbe Anweisungen von oben oder gar Erlässe, die die Verbreitung der Wahrheit verhinderten. Eine Polizei-Zensur, sozusagen.
Dementsprechend gestalteten sich auch die Zahlen der Anzeigen. Erst keine, dann ganz wenige - und inzwischen sind es mehrere Hundert. Henning Hoffgaard hat dazu eine interessante Grafik auf Twitter veröffentlicht, die ich euch nicht vorenthalten will.

Der WDR hat dann heute dazu ebenfalls eine Meldung veröffentlicht, in der von den Erlässen die Rede war. Die allerdings schon recht lang existieren sollen und natürlich öffentlich einsehbar seien. Da die öffentlich-rechtlichen allerdings der Meinung sind, Meinung darf nur von ihnen gemacht werden, haben sie es nicht so mit dem Verlinken (oder alternativ sind die Redakteure schlichtweg faul). Daher habe ich dann mal nach dem Erlass gesucht - und natürlich auch gefunden.
Der Erlaß ist von 2008 - genauer gesagt vom 15.12.2008. Er ist somit den Ministerien als auch der Polizei und sicher auch der Bürgermeisterin wohlbekannt. Von daher haben wohl alle wissentlich falsche Auskunft gegeben bzgl. dieses Erlasses. Überschrieben ist der Erlass mit “Leitlinien für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen zum Schutz nationaler Minderheiten vor Diskriminierungen". In diesem Erlaß steht:
1.
Grundgesetz, Landesverfassung und Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) verbieten es, Menschen u.a. aufgrund ihrer Abstammung, Rasse, Sprache, Herkunft oder ihres Glaubens zu benachteiligen. Zudem verbietet das Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten jede Diskriminierung aus Gründen der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit.
(…)
3.
Auf die Zugehörigkeit zu einer Minderheit wird in der internen und externen Berichterstattung nur hingewiesen, wenn sie für das Verständnis eines Sachverhaltes oder für die Herstellung eines sachlichen Bezuges zwingend erforderlich ist.
Tja, und die Entscheidung, wann die Nennung zu einer Minderheit (wobei ich mich frage, wie die definiert wird) erfolgt, dürfte natürlich wachsweich der Polizei obliegen. Damit sind sie logischerweise immer die Schuldigen, wenn die anderen sagen, es hätte natürlich nicht so, sondern anders erfolgen müssen. Echt beneidenswert.
Ergo: es gibt diesen Erlass, der natürlich kein Maulkorberlaß ist. Also zumindest aus Sicht des Ministeriums. Denn man hat es ja nur gut gemeint. Ich bin der Meinung, man sollte die Nationalitäten nennen dürfen, egal ob nun Minderheit oder nicht. Punktum.
Wie denkt ihr darüber?

Trackback-Adresse für diesen Beitrag
Trackback-URL (Rechtsklick und Verknüpfungs-/Link-Adresse kopieren)
Einen Kommentar hinterlassen