Grundgesetze - ja, aber nicht für Geheimdienste
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Reporter ohne Grenzen haben einen Klage vor dem Bundesverfassungsgericht angestrengt. Gegen das BND-Gesetz. Weil ihrer Meinung nach die Grundrechte durch die Geheimdienste nicht für vom BND Überwachte eingehalten werden.
Der BND argumentiert damit, dass sie kein Material ausländischer Partner mehr bekämen, wenn sie nicht zuliefern würden. Und dass sie den ausländischen Partnerdiensten ja die deutschen Vorschriften vermitteln würde. Und natürlich im Zweifel ein Abkommen aufkündigen würden. Konten aber gleichzeitig auf Nachfrage nicht benennen, ob sie schon jemals ein solches aufgekündigt hätten, obwohl es wohl schon Verstöße bei einem Partnerdienst gegeben hätte.
Klar, und wenn man dann die deutschen Gesetze auf eindeutig identifizierbare Deutsche anwendet - zumindest auf das eigene Material - und dafür dieses dann bei dem Material der ausländischen Partnerdienste ausser Acht läßt, sind irgendwann alle Ausländer. Und werden ergo überwacht, unabhängig davon, ob es nun Gesetze zum Schutz genau vor solchen Dingen gibt oder nicht.
Dazu ein Artikel auf Heise.de.
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