Filesharing - nicht immer haftet der Anschlussinhaber
Trackback-Adresse für diesen Beitrag
Trackback-URL (Rechtsklick und Verknüpfungs-/Link-Adresse kopieren)
Der BGH hat am Donnerstag letzter Woche ein interessantes Urteil bzgl. Filesharings gefällt. Demnach haftet nicht in jedem Fall der Anschlussinhaber, ganz besonders dann nicht, wenn volljährige Mitbewohner oder Gäste das (W)LAN mitbenutzen. In diesem Fall sei eine Belehrung ebendieser unzumutbar.
Es wurde vom BGH über sechs Fälle geurteilt, die heise im Ticker nochmal etwas genauer unter die Lupe genommen hat. Die Aktenzeichen ebendieser Fälle vom 12. Mai 2016 sind I ZR 272/14, I ZR 1/15, I ZR 43/15, I ZR 44/15, I ZR 48/15 und I ZR 86/15.
Trackback-URL (Rechtsklick und Verknüpfungs-/Link-Adresse kopieren)
Lizenz
Der Inhalt dieser Website (inklusive Text, Fotos, Audiodateien sowie jede andere Art von Beitrag) steht, soweit nicht anders gekennzeichnet, unter einer Creative Commons Lizenz 2.0 [by-nc-nd].
Das gilt natürlich nicht für Inhalte von fremden, über Links eingebundene Seiten. Diese Inhalte unterliegen selbstverständlich der Lizenz des entsprechenden Urhebers.
This is the "Sidebar 2" container. You can place any widget you like in here. In the evo toolbar at the top of this page, select "Collection", then "Widgets…".
Einen Kommentar hinterlassen