Causa Böhmermann
Der Fall Böhmermann zieht immer weitere Kreise, inzwischen soll er sogar unter Polizeischutz stehen und hat diverse Produktionen abgesagt.
Welches sind die gesetzlichen Grundlagen?
§ 103 Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten
(1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Ist die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen, so ist § 200 anzuwenden. Den Antrag auf Bekanntgabe der Verurteilung kann auch der Staatsanwalt stellen.(Quelle)
Der § 103 des Strafgesetzbuches ist also ausschlaggebende. Er ist antiquiert, es wird von verschiedenen Organisationen seine Abschaffung gefordert. Er wirkt erst, wenn die durch § 104a geforderten Voraussetzungen geschaffen sind:
§ 104a Voraussetzungen der Strafverfolgung
Straftaten nach diesem Abschnitt werden nur verfolgt, wenn die Bundesrepublik Deutschland zu dem anderen Staat diplomatische Beziehungen unterhält, die Gegenseitigkeit verbürgt ist und auch zur Zeit der Tat verbürgt war, ein Strafverlangen der ausländischen Regierung vorliegt und die Bundesregierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt.
(Quelle)
Demnach muß Erdoğan ein Strafverlangen äußern. Das soll er schon gemacht haben, ebenfalls soll er sich durch einen in Deutschland ansässigen Anwalt vertreten lassen und soll auch eine Zivilklage gegen Jan Böhmermann angestrengt haben. Jetzt ist also die Bundesregierung am Zuge, muß das prüfen und dann die Ermächtigung zur Strafverfolgung aussprechen. Ohne die geht nix.
Worauf beruft sich Erdoğan?
Das Gedicht “Schmähkritik” von Jan Böhmermann, vorgetragen in der Sendung “Neo Magazin Royale” am 31. März 2016. Der Deutschlandfunk hat ein Transkript (PDF der Website Causa Böhmermann) des Sendungsteiles, der das Gedicht umfaßt. Kann man also nochmal in aller Ruhe nachlesen. Und sich dann eine Meinung darüber bilden, ob das jetzt noch unter Satire fällt oder tatsächlich Schmähkritik ist.
Meine Meinung dazu ist ganz einfach:
Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Solche Sendungen wie die von Böhmermann transportieren auf vielfältige Weise satirische Inhalte an die Zuschauer, die sich dessen auch bewußt sind. Dass es eben auch Satire ist bzw. satirisch gemeint ist. Von daher würde ich an Merkels Stelle den Fall auf sich beruhen lassen und gut ist. Erdoğan bzw. ganz allgemein Menschen oder eben hohe Persönlichkeiten dürfen sich nicht wundern, dass ihre Fehler aufs Korn genommen werden. Ganz besonders, wenn die Selbstdarstellung eine andere ist.

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