Im März gab es in vielen Bundesländern Soforthilfe für Solo-Selbstständige. Der Knackpunkt daran: es durfte nicht für persönliche Ausgaben genutzt werden, sondern ausschließlich für betrieblich bedingte.
Etwas später dann gab es andere Arten der finanziellen Hilfe, meist vom Bund. Die vorher bezogene Soforthilfe mußte angegeben werden, auch wenn sie derweil schon aufgebraucht war (was bei den meisten schnell ging - die Hoffnung, Corona ginge schnell vorbei, war ja fast übermächtig).
Nun ermittelt der Zoll in vielen Fällen gegen die Bezieher beider Hilfen wegen Subventionsbetrug bzw. wegen versuchten Betruges.
Deutschland und die Bürokratie.
Hier der Bericht der taz dazu.
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